AGB für Veranstaltung „Souldays“
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB9 gelten für die Anmeldung zur Teilnahme am „Souldays“- Wochenende (Freitag bis Sonntag). Das angebotene Wochenende wird von vier rechtlich selbständigen Unternehmerinnen, nach- folgend Veranstalterinnen genannt, organisiert und durchgeführt.
(2) Vertragspartner sind:
Nadine Reche
Systemische Beratung
Wagnerstr. 11
32257 Bünde
Dr. Antje Schramm
Dr. Schramm Sport
Fontanestr. 8
32257 Bünde
Kerstin Schulz-Höfel
Psychologische Beratung
Jahnstr. 45
32257 Bünde
Miriam Richter
HELLO PHYSiO
Wedekindstr. 16
32257 Bünde
(nachfolgend „Veranstalterinnen“) (
3) Vertragspartnerin auf der anderen Seite ist die anmeldende Person (nachfolgend „Kundin“)§2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Veranstaltung im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anmeldung.
(2) Durch das Anklicken einer Check Box gibt die Kundin ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst Zustande, wenn die Veranstalterinnen die Anmeldung durch eine Bestätigung per E-Mail annehmen und eine Zusage versenden.
(4) Die Kundin schließt mit einer einzelnen der vier Veranstalterinnen einen separaten, eigenständigen Dienstleistungs- bzw. Behandlungsvertrag über deren jeweiliges Programmentgelt ab. Die Rechnungsstellung erfolgt separat durch die jeweils verantwortliche Veranstalterin.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Die hierin angegebenen Preise werden je nach Veranstalterin mit der gesetzlichen /ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer (bei Kleinunternehmung) ausgewiesen.
(2) Die Zahlung ist zu leisten als Anzahlung in der Höhe von 349€ sofort nach Anmeldung auf das angegebene Konto
(s. Anmeldeemail)
Restbetrag leistbar bis zum 15.01.2027 (s. Rechnung)Der Kundin stehen die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
(3) Die Teilnahmeberechtigung erfolgt erst ab vollständigem Zahlungseingang bei den Veranstalterinnen.
(4) Für die separat buchbaren Einzelleistungen stellt die verantwortliche Veranstalterin eine separate Rechnung.
§4 Kein WiderrufsrechtDa es sich um eine Dienstleistung aus dem Gesundheits-/Beratungsbereich zu einem spezifischen Termin handelt, besteht für die Kundin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Jede Anmeldung ist damit unmittelbar verbindlich.
§5 Stornierung und Übertragbarkeit durch die Kundin
(1) Eine Stornierung oder Rücknahme der Anmeldung durch die Kundin ist ausschließlich in Fällen von Krankheit oder höherer Gewalt möglich. Die Vorlage von Nachweisen und Attesten behalten sich die Veranstalterinnen ausdrücklich vor.
(2) Anmeldungen sind jedoch auf andere Privatpersonen übertragbar. Die Kundin muss den Veranstalterinnen eine Anmeldungsumschreibung rechtzeitig vorab (bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail mitteilen.
§6 Absage, Abbruch oder Programmänderungen durch die Veranstalterinnen
(1) Die Veranstalterinnen halten sich das Recht vor, die Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankung von Veranstalterinnen, extreme Witterung, behördliche Auflagen) abzusagen oder zu verschieben.
(2) Bei einer kompletten Absage wird die Anmeldegebühr voll erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reise- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.
(3) Wird die Veranstaltung verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Die Kundin hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Verschiebung die Erstattung des Ticketpreises zu verlangen.
(4) Unwesentliche Änderungen im Programmablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt.
§7 Haftung der Veranstalterinnen
(1) Da kein gemeinsames Gesellschaftsverhältnis (KEINE GbR) im Außenverhältnis besteht, ist eine gesamtschuldnerische Haftung der Veranstalterinnen untereinander ausgeschlossen. Jede Veranstalterin haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen Fachleistung sowie für Pflichtverletzungen oder Schäden, die in ihre spezifischen Programmpunkte fallen. Für Fehler, Versäumnisse oder Schäden, die durch eine der anderen Veranstalterinnen verursacht werden, übernimmt die jeweils andere Veranstalterin keine Haftung.
(2) Die Veranstalterinnen haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den veranstaltungstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
(3) Für sonstige Schäden haften die Veranstalterinnen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Für eingebrachte Gegenstände oder Wertgegenstände der Kundinnen wird keine Haftung übernommen.
(5) Die Kundinnen sind selbst verantwortlich für ihre körperliche und psychische Eignung zur Teilnahme an den angebotenen Seminaren/Workshops und körperlichen Aktivitäten. Die Kundin ist verpflichtet, die Veranstalterinnen vor Beginn über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen, Verletzungen oder chronische Erkrankungen zu informieren. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.Die Kundin bestätigt mit Ihrer Unterschrift der Anmeldung, dass keine schwerwiegende gesundheitliche Komplikation vorliegt.
(6) Für die folgenden Angebote des Seminarplanes ist die jeweilige Veranstalterin als Einzelunternehmerin haftbar zu machen:
• Nadine Reche:
Willkommensvortrag Mütter in der Zerreissprobe
Walk ´n ´Talk
Grenzen setzen ist Selbstfürsorge
Mach jeden Tag zum Soulday!
• Dr. Antje Schramm:
QiFlow
Stress – was macht das mit Dir?
Gruppo Ritmo
WalkFlow
• Kerstin Schulz-Höfel:
Was kann medizinische Hypnose?
Traumreise
Meditationsspaziergang
Mentale Muster – was hält mich zurück?
• Miriam Richter:
Wie wirkt die Kraft des Beckenbodens?
Guter Schlaf – wofür?
Blockaden lösen auf faszialer Ebene
Progressive Muskelentspannung
§8 Verhalten vor Ort und Hausrecht
(1) Den Anweisungen der Veranstalterinnen sowie des Personals des Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.
(2) Bei erheblichem Fehlverhalten (z.B. Sachbeschädigung, Störung anderer Gäste) können die Veranstalterinnen die Kundin ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr von der Veranstaltung ausschließen.
§9 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieses Vertrages, einschließlich der Änderung dieser Bestimmung selbst, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. §139 BGB findet keine Anwendung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.